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   VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827   

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VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827 (https://dejure.org/2017,25734)
VG München, Entscheidung vom 31.05.2017 - M 7 K 16.3827 (https://dejure.org/2017,25734)
VG München, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - M 7 K 16.3827 (https://dejure.org/2017,25734)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2000 - 11 M 1239/00

    Zulässigkeit der Verweigerung der Abgabe der ladungsfähigen Anschrift einer von

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG a.a.O.) weitgehend geklärt (s. a. HessVGH B.v. 29.5.2013, 8 B 1905/13 - juris - und OVG Lüneburg B.v. 4.4.2000, 11 M 1239/00 - juris).

    Die eingeschränkte Sperrerklärung ist daher auch mit Blick auf Art. 6 EMRK und dem strafprozessualen Konfrontationsrecht nicht zu beanstanden (vgl. auch HessVGH, B.v. 29.5.2013, 8 B 1005/13 u.a., juris - Rn. 23 a.E und OVG Lüneburg B.v. 4.4.2000, 11 M 1239/00, Rn. 9).

  • VGH Hessen, 03.06.2013 - 8 B 1001/13
    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Bei einer Sperrerklärung handelt es sich um eine interne Weisung der obersten Dienstbehörde an die aktenführende Behörde und keinen Verwaltungsakt (HessVGH, B.v. 3.6.2013, 8 B 1001/13 - juris - Rn. 19, offengelassen noch BVerwG, a.a.O. - Rn. 42 ff.).

    Eine Offenlegung der Identitäten der VPen aus den in der Sperrerklärung - für das Gericht überzeugend - dargelegten Gründen kommt somit nicht in Betracht (vgl. auch HessVGH B.v. 3.6.2013, 8 B 1001/13 - juris Rn 27).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Wann im Einzelfall die Versagung einer Auskunft und eine dadurch ausgelöste Beeinträchtigung der Beweiserhebung rechtsstaatlich nicht zu beanstanden ist, lässt sich nicht abstrakt festlegen (BVerfG, B.v. 26.5.1981, 2 BvR 215/81 - juris - Rn. 80).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Dies ergibt sich einerseits aus der kriminalpolizeilichen Notwendigkeit des Einsatzes von VPen im Bereich der Bekämpfung der erheblich sozialschädlichen Betäubungsmitteldelikte an sich verbunden mit der entsprechenden Zusage den VPen gegenüber im Vorfeld und der Gefahr des Ausbleibens zukünftigter VPen, falls diese eine Offenlegung ihrer Identität im Nachgang befürchten müssen (vgl. BVerfG, B.v. 8.10.2009, 2 BvR 547/08, juris Rn 23, 25; VGH Ba-Wü, B.v. 28.8.2012, 1 S 1517/12, juris - Rn 4f.; OVG NRW, B.v. 19.11.2014, 5 B 1276/14 - juris Rn 11).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Die eingeschränkte Sperrerklärung ist daher auch mit Blick auf Art. 6 EMRK und dem strafprozessualen Konfrontationsrecht nicht zu beanstanden (vgl. auch HessVGH, B.v. 29.5.2013, 8 B 1005/13 u.a., juris - Rn. 23 a.E und OVG Lüneburg B.v. 4.4.2000, 11 M 1239/00, Rn. 9).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Für einen Streit um die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung nach § 96 StPO ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO eröffnet (nunmehr einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 96 - Rn 14; BVerwG, U.v. 19.8.1986, 1 C 7/85 - juris - Rn. 39).
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06

    Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Dieser gebotenen Geheimhaltungsbedürftigkeit der konkreten Identitäten der VPen wird gerade durch die - nunmehr nur noch - eingeschränkte Sperrerklärung mit einer angemessenen Konkordanz mit den strafrechtlichen Verfahrensrechten des Klägers, insbesondere dem Konfrontationsrecht, Rechnung getragen (vgl. auch BGH, B.v. 7.3.2007, 1 StR 646/06, juris - Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2012 - 1 S 1517/12

    Begründetheit einer Sperrerklärung; keine prozessuale Ungleichbehandlung der

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Dies ergibt sich einerseits aus der kriminalpolizeilichen Notwendigkeit des Einsatzes von VPen im Bereich der Bekämpfung der erheblich sozialschädlichen Betäubungsmitteldelikte an sich verbunden mit der entsprechenden Zusage den VPen gegenüber im Vorfeld und der Gefahr des Ausbleibens zukünftigter VPen, falls diese eine Offenlegung ihrer Identität im Nachgang befürchten müssen (vgl. BVerfG, B.v. 8.10.2009, 2 BvR 547/08, juris Rn 23, 25; VGH Ba-Wü, B.v. 28.8.2012, 1 S 1517/12, juris - Rn 4f.; OVG NRW, B.v. 19.11.2014, 5 B 1276/14 - juris Rn 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst

    Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
    Dies ergibt sich einerseits aus der kriminalpolizeilichen Notwendigkeit des Einsatzes von VPen im Bereich der Bekämpfung der erheblich sozialschädlichen Betäubungsmitteldelikte an sich verbunden mit der entsprechenden Zusage den VPen gegenüber im Vorfeld und der Gefahr des Ausbleibens zukünftigter VPen, falls diese eine Offenlegung ihrer Identität im Nachgang befürchten müssen (vgl. BVerfG, B.v. 8.10.2009, 2 BvR 547/08, juris Rn 23, 25; VGH Ba-Wü, B.v. 28.8.2012, 1 S 1517/12, juris - Rn 4f.; OVG NRW, B.v. 19.11.2014, 5 B 1276/14 - juris Rn 11).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2019 - 18 L 2491/19
    Neben dem Aspekt der Gefahr für Leib und Leben der Vertrauensperson hat der Antragsgegner seine Sperrerklärung rechtmäßiger Weise zusätzlich auch auf die generelle Bedeutung der Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen und dem Schutz diesbezüglicher Informationen, Informationsquellen und Arbeitsweisen gestützt, einen Aspekt, der anerkanntermaßen auch für sich genommen den Ausspruch einer Sperrerklärung rechtfertigen kann, vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 33 K 370.18 -, juris, Rn. 39 ff. sowie VG München, Urteil vom 31. Mai 2017 - M 7 K 16.3827 -, juris, Rn. 35.
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